Blogger: aufpassen auf’s Urheberrecht! – Der Kilometermacher

Blogger: aufpassen auf’s Urheberrecht!

Ich blogge jetzt ungefähr seit 1998. Zuerst bei den diversen Gratis-Anbietern (die es eigentlich alle nicht mehr gibt – heim.at / aon.at / MySpace – fallen mir gerade noch ein), denn eigener Webspace und eine eigene Domain war damals noch fast unerschwinglich. 2007 bin ich aber umgestiegen und seitdem zufriedener Kunde bei World4You (*) – ein österreichischer Anbieter, der alles bietet, was man so braucht als Blogger bzw. Webseitenbetreiber.

Meine erste eigene Domain war dann zardoz.at, die es auch heute noch (inzwischen als sehr abgespeckte Version) gibt. Dort habe ich wild durcheinander gepostet – eine bunte Mischung aus Videos, Musik, Bildern, Radlergeschichten, Zeitungsausschnitte usw. usf. Die Zugriffe waren kaum messbar, egal, es war ja eine Seite für mich.
Was früher die Ordner mit ausgeschnittenen Fotos, Zeitungsartikeln, Eintrittskarten etc. waren, war jetzt der/das Blog. Und nur die Radlergeschichten wurden etwas mehr gelesen/angeschaut/angeklickt.

Aber ich schweife ab.

Am 01. Juli 2021 erhalte ich einen Brief einer deutschen Anwaltskanzlei:

„… Ausweislich der in der Anlage beigefügten und mittels Pfeiles gekennzeichneten Bildschirm-Sicherung (,Anlage Dokumentation‘) wird auf Ihrem Internetauftritt Bildmaterial verwendet, welches aufgrund der Rechte unserer Mandantschaft nicht ohne deren Zustimmung gestattet ist …“ 
„… Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie höflich bitten, uns mitzuteilen, aufgrund welcher Umstände Sie sich für berechtigt halten, das oben näher bezeichnete Bildmaterial zu nutzen und uns entsprechende Nachweise für Ihre Berechtigung zu übersenden …“
Ihrer Stellungnahme sowie dem Eingang der Nachweise für Ihre Berechtigung sehen wir bis 19.07.2021 entgegen …“

Hoppala, das gibt sicher Ärger. Ich schaue nach, um welche(s) Bild(er) es geht. Habe ich 2012 von irgendwoher verlinkt/eingebaut – laut Statistik 3mal (in Worten: dreimal) bzw. 5mal (in Worten: fünfmal) angeklickt. Ich lösche die Bilder sofort, schreibe eine Antwort und warte auf das, was noch kommen wird.

Nach einigen Briefen in (für mich) kaum verständlichem Amts-/Juristendeutsch her und hin kommt dann:

„… die zu erstattenden Rechtsverfolgungskosten … sowie einen Schadensersatz … , also einen Gesamtbetrag von insgesamt EUR 4.141,50 …“

Bumm, zack, rawuzikapuzi! Das ist natürlich ein ordentlicher Brocken. Nachdem ich ja eine Rechtsschutzversicherung habe, kontaktiere ich die Rechtsanwaltskanzlei meines Vertrauens und bitte um Hilfe.
Ein Erstgespräch ist ernüchternd. Von rechtlicher Seite gibt’s da eigentlich nix zu rütteln. Ein Versuch, die Sache außergerichtlich zu beenden ist möglich, eine Minderung der Kosten ist auch vielleicht möglich, ein Versuch wird gestartet…
Die nächste Hiobsbotschaft kommt dann ein paar Tage später:

„… Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Immaterialgüterrechtes und im Zusammenhang mit Verträgen, die Immaterialgüterrechte zum Gegenstand haben, besteht generell keine Deckung – siehe Artikel 7 Punkt 1.5 der vereinbarten Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen …“

Nach Kontakt mit meiner Versicherung wurde mir das bestätigt und mitgeteilt: Bei keiner Rechtsschutzversicherung gibt es für diese  Geschichten eine Deckung…

Na egal, muss ich halt die Kosten auch noch selber übernehmen.
Es wird telefoniert und gemailt, aber die gegnerische Seite bleibt hart, es gibt einen minimalen Nachlass (bei außergerichtlicher Einigung), keine Ratenzahlung…

„… Unsere Mandantschaft ist nichtsdestotrotz weiterhin an einer außergerichtlichen und einvernehmlichen Lösung interessiert …
… Der Gesamtbetrag in Höhe von EUR 3.561,50 ist …“

Auf eine Gerichtsverhandlung möchte ich mich nicht einlassen, nachdem keine Deckung von der Rechtsschutzversicherung gegeben ist – würde wahrscheinlich nur noch teurer werden. Also kratze ich meine Reserven zusammen und überweise fristgerecht (und natürlich auch die Kosten, die mir „meine“ Rechtsanwaltskanzlei in Rechnung stellt)…

Also, liebe Blogger-Kollegen und -Kolleginnen: Durchforstet eure Blogs (auch die uralten Beiträge) und löscht die Sachen, wo ihr euch nicht sicher seid!
Denn, wie ich gehört habe (von Kollegen, die es auch erwischt hat), gibt es ein paar Kanzleien, die auf solche Sachen spezialisiert sind, Blogs von „kleinen“ Bloggern durchforsten, geschützte Inhalte gezielt suchen – und dann gibt’s Zores!


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